Dennis Vihar:    Republik
                        - AUFZEICHNUNGEN -

--> Art. 20 (1) GG; Staatsform im Staatsnamen

--> nur Bedeutung in Abgrenzung zur Monarchie; bezieht sich auf Besetzung des Staatsoberhauptes

Monarchie
Staatsoberhaupt gelangt durch familien- und erbrechtlicher Umstände oder durch Wahl auf Lebenszeit in sein Amt.

Republik
Staatsoberhaupt hat Macht auf Zeit.

--> Staatsform abgesichert durch Art. 79 (3) GG

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Stand: 27. August 2003