Dennis Vihar: Republik
- AUFZEICHNUNGEN -
--> Art. 20 (1) GG; Staatsform im Staatsnamen
--> nur Bedeutung in Abgrenzung zur Monarchie; bezieht sich auf Besetzung des Staatsoberhauptes
Monarchie
Staatsoberhaupt gelangt durch familien- und erbrechtlicher Umstände oder durch
Wahl auf Lebenszeit in sein Amt.
Republik
Staatsoberhaupt hat Macht auf Zeit.
--> Staatsform abgesichert durch Art. 79 (3) GG
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Stand: 27. August 2003