Dennis Vihar:    Rechtsstaatsprinzip
                       - AUFZEICHNUNGEN -

Wichtige Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips:

Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 (2) GG)

Die Gewaltenteilung soll die Staatsgewalt begrenzen und kontrollieren und dadurch die Freiheit des einzelnen schätzen und wahren. Außerdem wird durch die Gewaltenteilung eine sinnvolle Arbeitsteilung herbeigeführt.

[Grafik]

Gesetzesbindung, s. Art. 20 (3) GG

Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an Verwaltung

Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an das Grundgesetz

Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Rechtssprechung

Weitere wesentliche Elemente des Rechtsstaates

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Stand: 27. August 2003