Dennis Vihar: Rechtsstaatsprinzip
- AUFZEICHNUNGEN -
Wichtige Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips:
Bindung an die Grundrechte --> Art. 1 (3) GG
Gewaltenteilung --> Art. 20 (2) GG
Bindung an Recht und Gesetz --> Art. 20 (3) GG
Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 (2) GG)
Die Gewaltenteilung soll die Staatsgewalt begrenzen und kontrollieren und dadurch die Freiheit des einzelnen schätzen und wahren. Außerdem wird durch die Gewaltenteilung eine sinnvolle Arbeitsteilung herbeigeführt.
[Grafik]
Gesetzesbindung, s. Art. 20 (3) GG
Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an Verwaltung
Bindung an Gesetz und Recht bezieht sich auf: das Grundgesetz, Normen des Bundes- und Landesrechts, Völkerrecht, Gemeinschaftsrecht.
Grundsatz der Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung: 1. Vorrang des Gesetzes; 2. Vorbehalt des Geetzes
Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an das Grundgesetz
Bindung an verfassungsmäßige Ordnung
jedes Gesetz muss hinreichend geprüft sein (Ausnahme: unbestimmter Rechtsbegriff/Generalklausel)
Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Rechtssprechung
gem. Art 20 (2) Nr. 3 GG ist auch die Rechtssprechung an Gesetz und Recht gebunden, wie die Exekutive
Weitere wesentliche Elemente des Rechtsstaates
effektiver Rechtsschutz
Gewaltenteilung
Gesetzesmäßigkeit (Rechtsgebundenheit) staatl. Handelns
Gewährleistung pers. Grundrechte
Bestimmtheit des Gestzes
Vertrauensschutz
Verhältnismäßigkeit
Rechtsschutz und Justizgrundrechte
Copyright © 2001 Dennis Vihar. Alle
Rechte vorbehalten.
Stand: 27. August 2003