Dennis Vihar: Bundespräsident
(BPräs)
- AUFZEICHNUNGEN -
Aufgaben und Funktionen
Repräsentationsfunktion: BPräs vertritt als Staatsoberhaupt den Staat nach innen und außen.
Integrationsfunktion: Bekundung des staatlichen Willens nach außen hin; z.B. bei Ausfertigungen von Gesetzen.
Reservefunktion: BPräs hat dann Entscheidungen zu treffen wenn andere Verfassungsorgane versagen (z.B. Auflösung BTag).
Wahl und Amtsdauer
Gewählt von der Bundesversammlung (Art. 54 (1) S. 1 GG) auf fünf
Jahre.
Bundesversammlung besteht aus Mitgliedern des BTages und gleicher Anzahl von
Mitgliedern die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.
2 Wahlgänge; absolute Mehrheit erforderlich, wenn nicht erreicht dann im 3.
Wahlgang relative Mehrheit.
Zuständigkeiten
Vorschlag von Kanzlerkandidat und Ernennung des Kanzlers
bei Regierungskrisen: Auflösung BTag bei Ablehnung der Vertrauensfrage (Art. 68 GG); Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes (Art. 81 GG)
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes (Art. 59 GG)
Ernennung/Entlassung der Bundesbeamten/-richter (z.T. übertragen auf andere Behörden) (Art. 60 (1), (3) GG)
Begnadigungsrecht für Bund im Einzelfall
Erfordernis der Gegenzeichnung
(Art. 58 ff GG)
Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch den
BKanzler o. zuständigen BMinister.
Fraglich bei Reden, Interviews, Empfängen etc. --> teilweise
Prüfungsrecht (Art. 82 GG)
formelles Prüfungsrecht: hat zu prüfen, ob Gesetz verfahrensmäßig
einwandfrei zustande gekommen ist
materielles Prüfungsrecht: umstritten. Teilw. wird dies abgelehnt weil d.
BPräs ansonsten quasi ein Recht zur Normenkontrolle und -verwerfung hätte.
Verwerfungsmonopol bei BVerfG.
--> falls BPräs doch Unterschrift verweigert: Organstreitverfahren
Recht zu materiellen Prüfung wird aus Begründung vom GG abgeleitet (Art. 1 (3)
und 20 (3) GG).
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Rechte vorbehalten.
Stand: 26. August 2003