Dennis Vihar:    Bundespräsident (BPräs)
                       - AUFZEICHNUNGEN -

Aufgaben und Funktionen

Wahl und Amtsdauer
Gewählt von der Bundesversammlung (Art. 54 (1) S. 1 GG) auf fünf Jahre.
Bundesversammlung besteht aus Mitgliedern des BTages und gleicher Anzahl von Mitgliedern die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.
2 Wahlgänge; absolute Mehrheit erforderlich, wenn nicht erreicht dann im 3. Wahlgang relative Mehrheit.

Zuständigkeiten

Erfordernis der Gegenzeichnung (Art. 58 ff GG)
Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch den BKanzler o. zuständigen BMinister.
Fraglich bei Reden, Interviews, Empfängen etc. --> teilweise

Prüfungsrecht (Art. 82 GG)
formelles Prüfungsrecht: hat zu prüfen, ob Gesetz verfahrensmäßig einwandfrei zustande gekommen ist
materielles Prüfungsrecht: umstritten. Teilw. wird dies abgelehnt weil d. BPräs ansonsten quasi ein Recht zur Normenkontrolle und -verwerfung hätte. Verwerfungsmonopol bei BVerfG.
--> falls BPräs doch Unterschrift verweigert: Organstreitverfahren
Recht zu materiellen Prüfung wird aus Begründung vom GG abgeleitet (Art. 1 (3) und 20 (3) GG).

Copyright © 2001 Dennis Vihar. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 26. August 2003